Wie hoch darf ein Zaun sein? Gesetzliche Vorgaben und wichtige Ausnahmen

Wie hoch darf ein Zaun sein? Gesetzliche Vorgaben und wichtige Ausnahmen

In Deutschland darf ein Zaun an der Grundstücksgrenze in der Regel zwischen 1,70 und 1,90 Meter hoch sein – genaue Vorgaben hängen jedoch vom jeweiligen Bundesland und der Nutzung wie Sichtschutz ab. Diese Unterschiede machen es notwendig, sich vor dem Bau eines Zauns über die örtlichen Vorschriften zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. In einigen Regionen können sogar noch niedrigere Höhen gelten, besonders in Innenstädten oder bei besonderen Grundstückslagen.

Viele Eigentümer möchten mit einem Zaun ihre Privatsphäre schützen oder klare Grenzen zum Nachbargrundstück ziehen. Dabei spielen nicht nur ästhetische Wünsche, sondern auch rechtliche Vorgaben und Nachbarschaftsrechte eine Rolle. Wer seinen Garten einzäunen oder einen Sichtschutz errichten möchte, sollte die wichtigsten Regeln kennen, damit das Bauvorhaben reibungslos verläuft.

Gesetzliche Zaunhöhen in Deutschland

Die erlaubte Höhe für Zäune ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie hängt von länderspezifischen Gesetzen, baurechtlichen Vorgaben und nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen ab.

Übersicht länderspezifischer Regelungen

Die zulässige Zaunhöhe variiert zwischen den Bundesländern. In vielen Gebieten gilt eine Höhe von 1,20 Meter bis 1,50 Meter als ortsüblich und genehmigungsfrei.

Beispielsweise erlauben Hessen und weitere Länder meist eine maximale Höhe von 1,20 Metern. In Bayern, speziell in München, liegt die Grenze bei 1,50 Metern für Zäune oder Mauern.

In einer Tabelle aufgelistet:

Bundesland Übliche Maximalhöhe
Hessen 1,20 m
Bayern (München) 1,50 m
Niedersachsen 1,20 m–1,50 m
Baden-Württemberg 1,20 m–1,50 m

Abweichungen sind durch örtliche Bebauungspläne oder Gemeindesatzungen möglich. Vor dem Bau sollte die zuständige Behörde kontaktiert werden.

Baurechtliche Grundlagen

Das öffentliche Baurecht legt fest, welche Bauwerke ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Zäune bis zur jeweils landesüblichen Höhe gelten meist als genehmigungsfrei.

Bauordnungen beschränken sich nicht nur auf die Höhe. Sie regeln auch Materialien, Abstände zu Verkehrsflächen und das Erscheinungsbild im öffentlichen Raum.

Überschreitet ein Zaun die ortsübliche Höhe – meist ab 1,80 Meter – ist oftmals eine Baugenehmigung nötig. Bei Sichtschutzanlagen kommt es ebenfalls auf kommunale Vorgaben an.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die konkrete Rechtslage am Standort zu informieren.

Grenzbebauung und Nachbarschaftsrecht

An Grundstücksgrenzen gelten besondere nachbarschaftsrechtliche Vorschriften. Häufig sind Grenzzäune nur dann erlaubt, wenn ihre Höhe als ortsüblich gilt.

Nachbarschaftsrechte bestimmen außerdem den Mindestabstand von bepflanzten Hecken oder anderen Sichtschutzelementen. Ab einer bestimmten Höhe – in München zum Beispiel ab 1,51 Metern – müssen Hecken meist einen Abstand von 75 Zentimetern zur Grenze einhalten.

Unterschiede bestehen zwischen Reihen- und Einfamilienhausbebauung. Bei Streitigkeiten kann das zuständige Amtsgericht oder die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Festlegungen dazu finden sich im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes.

Unterschiede zwischen Wohngebieten und gewerblichen Flächen

Die zulässige Zaunhöhe hängt wesentlich davon ab, ob das Grundstück in einem Wohngebiet oder auf einer gewerblichen Fläche liegt. Die Bestimmungen richten sich dabei nach Landesrecht und kommunalen Vorgaben.

Vorgaben für Wohngebiete

In den meisten Wohngebieten dürfen Zäune in der Regel zwischen 1,20 und 2 Meter hoch sein, ohne dass eine separate Baugenehmigung erforderlich ist. Die häufigsten Werte liegen zwischen 1,20 m und 1,25 m für Standard-Gartenzäune.

Für sogenannte Sichtschutzzäune gelten oft strengere Regelungen, insbesondere ab einer Höhe von 1,80 Meter. In manchen Regionen kann die zulässige Höhe niedriger ausfallen, wenn Nachbarschaftsrecht oder Bebauungspläne dies vorschreiben.

Zäune, die lediglich eine symbolische Abgrenzung darstellen, wie z.B. niedrige Metall- oder Holzzäune, dürfen häufig nur 40 bis 90 cm hoch sein. Die genaue Regelung legt die jeweilige Kommune oder das Bundesland fest.

Eine Absprache mit dem Nachbarn ist in vielen Fällen sinnvoll, vor allem bei Grenzbebauungen. Zudem verlangen einige Städte für höhere Zäune eine Genehmigung, gerade dann, wenn der Zaun zur Straße hin errichtet wird.

Vorschriften auf Gewerbegrundstücken

Bei gewerblichen Flächen sind die Vorgaben oft weniger strikt, da neben dem Schutz vor unbefugtem Zutritt auch andere Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen. Hier sind Zäune von bis zu 2,50 Meter oder höher häufig zulässig.

Zusätzliche Anforderungen können sich durch das jeweilige Gewerbegebiet und dessen Nutzung ergeben, insbesondere wenn Lärmschutz, Sichtschutz oder Sicherheitszäune erforderlich sind.

In einigen Fällen wird der Charakter des Gewerbes berücksichtigt, sodass etwa für Betriebe mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis spezielle Zäune mit Stacheldraht oder Videoüberwachung erlaubt sind. Hier ist eine Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde ratsam.

Die zuständige Kommune gibt in Bebauungsplänen oder durch das örtliche Bauordnungsrecht die maximal zulässige Höhe sowie weitere Anforderungen wie Materialien oder Abstände zum Gehweg vor. Genehmigungen können bei Überschreiten der Standardhöhen erforderlich sein.

Baugenehmigungen und Ausnahmen

Für die Errichtung eines Zauns gelten in Deutschland bestimmte Regeln, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung hängt dabei meist von Höhe, Ort und Zweck des Zauns ab. Auch Ausnahmen und Sonderregelungen spielen eine wichtige Rolle.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Eine Baugenehmigung ist in der Regel notwendig, wenn ein Zaun eine bestimmte Höhe überschreitet oder eine besondere Funktion (z. B. Sichtschutz) übernimmt. Typische Grenzwerte liegen zwischen 1,20 Metern und 2,00 Metern, abhängig vom Bundesland und der örtlichen Bauordnung.

Beispielhafte Grenzwerte:

Bundesland Höhe ohne Genehmigung
Niedersachsen bis 1,20 m
Nordrhein-Westfalen etwa 1,20 m
Andere Bundesländer meist bis 2,00 m (Sichtschutz)

Zäune an öffentlichen Wegen oder in besonderen Lagen, etwa in Schutzgebieten, können zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheit im örtlichen Bauamt nachzufragen. Wer ohne Genehmigung einen zu hohen Zaun baut, riskiert Bußgelder oder die Verpflichtung zum Rückbau.

Duldung und Sondergenehmigungen

Duldungen kommen vor, wenn der Nachbar oder die Baubehörde einen bestehenden, eigentlich nicht genehmigten Zaun ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert. In manchen Fällen verständigen sich Nachbarn auf den Erhalt eines höheren Zauns, solange keine Beschwerden vorliegen.

Sondergenehmigungen können erteilt werden, wenn besondere Gründe vorliegen, etwa bei starkem Verkehrsaufkommen, Lärmschutz oder speziellen Sicherheitsanforderungen. Für ergänzende Bauten wie Tore oder Mauern gelten zum Teil andere Regeln.

Eine frühzeitige Abstimmung mit der Nachbarschaft und der Bauaufsichtsbehörde verhindert späteren Streit. Im Zweifel sollte die Entscheidung dokumentiert oder eine Zustimmung schriftlich festgehalten werden.

Abstände zum Nachbargrundstück

Bei der Planung eines Zauns entlang der Grundstücksgrenze gelten spezifische Vorgaben für Abstände und Höhen. Diese Bestimmungen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und sollten genau beachtet werden, um Streitigkeiten mit Nachbarn oder Behörden zu vermeiden.

Empfohlene Mindestabstände

In vielen Regionen ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben, wenn der Zaun ohne Genehmigung errichtet wird. Dieser Abstand kann jedoch je nach lokalen Bauvorschriften abweichen, weshalb eine Absprache mit dem Bauamt ratsam ist.

Weitere Faktoren, wie das Material und die Beschaffenheit des Zauns, können ebenfalls einen Einfluss auf den notwendigen Abstand haben. Bei lebenden Einfriedungen wie Hecken gelten andere Regeln als bei festen Zäunen.

Besonders bei Gemeinschaftszäunen entfällt oft der Mindestabstand, da beide Nachbarn gemeinsam Verantwortung und Kosten tragen. In solchen Fällen sollte eine eindeutige Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen werden.

Auswirkungen auf die zulässige Zaunhöhe

Der Abstand zur Grundstücksgrenze wirkt sich direkt auf die erlaubte Zaunhöhe aus. Zäune, die direkt auf der Grenze errichtet werden, dürfen in vielen Bundesländern nicht höher als 1,50 Meter sein. Ein größerer Abstand kann laut örtlichen Bauregelungen oft eine höhere Bauweise ermöglichen.

Einige Bundesländer setzen für höhere Zäune eine zusätzliche Baugenehmigung voraus. Überschreitet die Zaunhöhe inklusive Sockel 2 Meter, ist fast immer eine Genehmigung erforderlich.

Art, Nutzung und Bebauung des Grundstücks spielen bei den Regelungen für Höhe und Abstand des Zauns ebenfalls eine Rolle. Es empfiehlt sich, die regionalen Vorschriften genau zu prüfen und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um Konflikte zu vermeiden.

Unterschiedliche Zaunarten und ihre erlaubte Höhe

Bei der Wahl eines Zauns ist die erlaubte Höhe von verschiedenen Faktoren wie Material, Nutzungszweck und rechtlichen Vorgaben abhängig. Die Grenzen für ein Zaunbauprojekt unterscheiden sich je nach Zauntyp und Bundesland.

Sichtschutzzaun

Ein Sichtschutzzaun dient in erster Linie dazu, die Privatsphäre vor Blicken zu schützen. In den meisten Bundesländern ist eine maximale Höhe von 1,80 Meter bis 2 Meter üblich und ohne Baugenehmigung zulässig. In Baden-Württemberg sind beispielsweise Zäune mit bis zu 1,80 Meter Höhe genehmigungsfrei.

Überschreitet der Zaun diese Höhe, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Auch der Abstand zum Nachbargrundstück kann vorgeschrieben sein; meist wird ein Mindestabstand zwischen 0,5 und 2 Meter verlangt. Die genauen Werte können kommunal leicht abweichen.

Material und Ausführung eines Sichtschutzzauns (zum Beispiel aus Holz, Metall oder Kunststoff) haben in der Regel keinen Einfluss auf die erlaubte Höhe. Entscheidend ist immer der Sichtschutzcharakter und die Höhe.

Draht- und Gitterzaun

Draht- und Gitterzäune werden häufig als Garten- oder Grundstücksabgrenzung eingesetzt. Die genehmigungsfreie Höhe liegt oft zwischen 1,20 Meter und 1,50 Meter. Dies gilt insbesondere für einfachere Varianten wie Maschendrahtzäune ohne massiven Sichtschutz.

Diese Zäune sind meist transparent und weniger massiv, weshalb die rechtlichen Anforderungen niedriger sind. Bei Bedarf an zusätzlicher Sicherheit kann ein höherer Gitterzaun sinnvoll sein, aber in den meisten Regionen ist dann eine Genehmigung nötig.

Es empfiehlt sich, vor dem Bau eines Draht- oder Gitterzauns die regionalen Vorgaben zu prüfen. Eigentümer sollten darauf achten, benachbarte Grundstücke nicht durch zu hohe Zäune zu beeinträchtigen.

Holz- und Metallzaun

Holz- und Metallzäune kommen häufig in Wohngebieten zum Einsatz. Hier wird zwischen Einfriedungen mit geringerer und solcher mit erhöhter Höhe differenziert. Bis zu einer Höhe von 1,20 Meter gelten sie meist als ortsüblich und sind genehmigungsfrei, vor allem, wenn sie keine Sichtschutzfunktion erfüllen.

Sobald die Höhe 1,80 Meter erreicht oder überschreitet, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Gerade bei Zäunen aus massivem Holz oder Metall ist der Bau oft an striktere Vorgaben gebunden, besonders im Hinblick auf den Sichtschutz.

Die erlaubte Zaunhöhe kann außerdem durch lokale Bebauungspläne oder den Schallschutzbedarf beeinflusst werden. Eigentümer sollten vor Baubeginn alle relevanten Vorschriften einholen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Besondere Regelungen für Hecken und lebende Zäune

Für Hecken und lebende Zäune gelten in Deutschland andere Vorschriften als für feste Zäune. Sowohl maximale Höhen als auch Abstandsregelungen richten sich in der Regel nach der Wuchshöhe und Bundesland.

Heckenhöhen versus feste Zäune

Im Vergleich zu festen Zäunen dürfen Hecken oft unterschiedlich hoch wachsen, jedoch unterliegen sie bestimmten Abstands- und Höhenregelungen. In vielen Bundesländern müssen Hecken bis 100 cm Höhe mindestens 25 cm Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Ab 101 cm Höhe ist meist ein Mindestabstand von 50 cm vorgeschrieben.

Bei Hecken ab 151 cm wird in einigen Regionen ein noch größerer Grenzabstand gefordert. Lebende Zäune, die als Sichtschutz dienen, sind in vielen Gegenden bis zu etwa 170–180 cm ohne weiteres erlaubt. Lokale Vorschriften oder Nachbarrecht können weitergehende Beschränkungen vorschreiben. Letztlich entscheidet das jeweilige Landesrecht über die zulässigen Maße und Abstände.

Pflege- und Rückschnittspflicht

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Hecke regelmäßig zu pflegen und zurückzuschneiden. Das Ziel ist, die erlaubte Maximalhöhe nicht zu überschreiten und keinen Überhang auf Nachbars Grund zuzulassen. Überwuchernde Äste oder herausragende Triebe müssen beseitigt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Missachtet der Eigentümer die Rückschnittspflicht, kann der Nachbar unter Umständen die Beseitigung überhängender Pflanzenteile verlangen. Auch behördliche Anordnungen zum Rückschnitt sind möglich. Die Pflegepflicht verhindert, dass lebende Zäune unzulässig hoch oder zu breit werden und so die Rechte der Nachbarn einschränken.

Konfliktfälle und Nachbarschaftsstreitigkeiten

Konflikte rund um Zaunhöhe entstehen oft durch unterschiedliche Vorstellungen von Privatsphäre, Sicherheit und Ästhetik. Gesetzliche Vorgaben und kommunale Regelungen sind dabei entscheidend, werden jedoch nicht immer von allen Beteiligten gleich ausgelegt.

Typische Auslöser für Streitigkeiten

Streit entsteht häufig, wenn ein Zaun höher gebaut wird, als es kommunale Vorgaben erlauben. In vielen Bundesländern, etwa in Baden-Württemberg, liegt die erlaubte Höhe für Zäune auf der Grundstücksgrenze bei 1,50 Meter. Sichtschutzzäune dürfen laut Gerichtsurteilen teilweise bis zu 1,80 oder 1,90 Meter hoch sein.

Weitere typische Auslöser sind die Platzierung des Zaunes, etwa ob er direkt auf der Grenze steht oder diese überschreitet. Auch der Baustil, verwendete Materialien oder die Pflege des Zauns werden oft zum Streitpunkt.

Nachbarn fühlen sich manchmal in ihrer Sicht oder Helligkeit eingeschränkt. Hecken oder Mauern als Alternativen sind zusätzlich Anlass zu Auseinandersetzungen, wenn sie zu hoch wachsen oder ungepflegt wirken. Besonders problematisch wird es, wenn keine Einigung über die zulässige Höhe erreicht wird oder ein Nachbar eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Möglichkeiten zur Schlichtung

Zunächst empfiehlt sich das direkte Gespräch zwischen den Nachbarn, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Viele Konflikte lassen sich durch klare Absprachen und Kompromisse rasch aus der Welt schaffen.

Sollte keine Einigung erzielt werden, gibt es die Möglichkeit, eine Schiedsstelle oder das örtliche Ordnungsamt einzuschalten. In manchen Bundesländern ist dies sogar verpflichtend, bevor der Streit vor Gericht gebracht wird.

Bei weiter anhängigen Streitigkeiten kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein. Das Nachbarschaftsrecht ist in Deutschland länderspezifisch organisiert, daher lohnt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Mediation durch Dritte, wie professionelle Schlichter, kann gerade bei langfristigen Nachbarschaften zu tragfähigen Vereinbarungen führen. Eine Übersicht lokaler Schlichtungsstellen bietet oft die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Weitere Einflussfaktoren auf die Zaunhöhe

Die zulässige Zaunhöhe hängt nicht nur von gesetzlichen Vorgaben, sondern auch von lokalen Besonderheiten ab. Städtebauliche und ökologische Anforderungen können die erlaubte Höhe stark beeinflussen.

Städtebauliche Gestaltungsvorgaben

Ortsgestaltungssatzungen geben häufig vor, wie hoch Zäune und Einfriedungen in bestimmten Gebieten sein dürfen. Ziel ist es, ein einheitliches oder gewünschtes Stadt- und Straßenbild zu erhalten. In Neubaugebieten beispielsweise werden oft Höhenbegrenzungen zwischen 1,20 und 1,80 Metern festgesetzt.

Einige Kommunen schreiben zusätzlich bestimmte Materialien oder Farben vor, um den Charakter des Quartiers zu wahren. Besonders in historischen Altstädten gelten striktere Regeln. Diese Vorgaben sind verbindlich und können in manchen Fällen sogar bestimmte Zaunarten gänzlich untersagen. Es empfiehlt sich, vor dem Zaunbau die aktuelle Gestaltungssatzung der Gemeinde zu prüfen.

Denkmal- und Naturschutzaspekte

Steht das Grundstück in der Nähe eines denkmalgeschützten Gebäudes oder Gebiets, gelten oft strengere Richtlinien für Bauwerke wie Zäune. Die maximale Zaunhöhe wird dann meist auf das architektonische Umfeld abgestimmt. Ziel ist der Schutz des Erscheinungsbildes und der historischen Substanz.

Auch im Bereich von Naturschutzgebieten oder Biotopen gibt es zusätzliche Beschränkungen. Hier können etwa geschlossene Sichtschutzzäune untersagt oder begrenzte Höhen vorgeschrieben sein, um die Durchgängigkeit für Tiere zu gewährleisten und das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen. Eine Rücksprache mit zuständigen Behörden ist in solchen Fällen unerlässlich.

Tipps zur Planung des eigenen Zauns

Bevor ein Gartenzaun gebaut wird, empfiehlt es sich, die lokalen Vorschriften zu prüfen. Gemeinden haben unterschiedliche Regeln zur erlaubten Höhe und zum Standort des Zauns.

Materialauswahl spielt eine wichtige Rolle. Holz bietet eine natürliche Optik, während Metall langlebig und pflegeleicht ist. Für mehr Sichtschutz eignen sich blickdichte Materialien wie WPC oder spezielle Sichtschutz-Elemente.

Abstände zum Nachbargrundstück sollten beachtet werden. Oft gibt es Vorgaben zum Mindestabstand oder zur maximal erlaubten Höhe direkt an der Grundstücksgrenze.

Eine kleine Übersicht:

Zauntyp Geeignete Höhe Eigenschaften
Schmuckzaun 40–90 cm Markiert symbolisch
Standardzaun 90–150 cm Begrenzung, geringe Sicht
Sichtschutzzaun 150–200 cm Bietet Privatsphäre

Genehmigungen können erforderlich sein, wenn der Zaun höher als 90 cm wird. Es empfiehlt sich, dies rechtzeitig beim zuständigen Bauamt zu klären.

Schon bei der Planung lohnt es sich, rechtzeitig mit Nachbarschaft und Gemeinde zu sprechen. Ein offenes Gespräch beugt Konflikten vor und sorgt für reibungslose Abläufe.

Auch die Pflege sollte bedacht werden: Holz muss regelmäßig gestrichen werden, während Metallzäune oft wartungsärmer sind.

Wer Kinder oder Tiere schützen möchte, wählt stabilere und höhere Zäune. Dabei sollte jedoch auf eine freundliche Optik geachtet werden.

Häufig gestellte Fragen

Die zulässige Höhe eines Zauns ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und hängt oft von der Lage des Grundstücks ab. Genehmigungspflichten, Ausnahmen und spezielle Abstände zum Nachbargrundstück können eine Rolle spielen.

Welche Höhe darf ein Zaun zur Straßenseite ohne Genehmigung haben?

In den meisten Wohngebieten darf ein Zaun an der Straßenseite ohne Genehmigung in der Regel zwischen 1,20 Meter und 2,00 Meter hoch sein. Auch lokale Bebauungspläne oder besondere Vorschriften können zusätzliche Vorgaben enthalten.

Gibt es landesspezifische Höhenregelungen für Zäune in NRW?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) richten sich die erlaubten Zaunhöhen meist nach örtlichen Bauvorschriften und Nachbarrechtsgesetzen. Oft gelten 1,20 Meter bis 2,00 Meter als Obergrenze ohne Baugenehmigung. Es empfiehlt sich immer, die genauen Regelungen der jeweiligen Gemeinde zu prüfen.

Unter welchen Bedingungen darf ein Zaun in Bayern höher als die Norm sein?

Ein Zaun darf in Bayern nur dann höher als die übliche Grenze errichtet werden, wenn eine ausdrückliche Baugenehmigung vorliegt oder eine besondere Nutzung (zum Beispiel Gewerbe) es erforderlich macht. Die lokalen Behörden entscheiden im Einzelfall anhand der Umstände und einer Prüfung auf Beeinträchtigung der Nachbarn.

Wie verhält sich die Regelung zur maximalen Zaunhöhe in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gilt üblicherweise eine Maximalhöhe von 2,00 Metern für Zäune. Zäune bis zu dieser Höhe sind in Wohngebieten meistens genehmigungsfrei. Bei einer geplanten höheren Einfriedung ist eine entsprechende Baugenehmigung einzuholen.

Welche Bestimmungen gelten für die Höhe eines Zauns zum Nachbargrundstück?

Für Zäune direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück gelten häufig spezielle Vorschriften. Oft sind hier Höhenbeschränkungen von 1,20 Meter bis 1,80 Meter üblich, abhängig von der Nachbarschaftsordnung und den Landesgesetzen. Auch Mindestabstände können gefordert sein, wenn die Höhe überschritten wird.

Sind bestimmte Zäune von der Genehmigungspflicht ausgenommen?

Viele Standard-Gartenzäune, insbesondere solche mit einer Höhe von maximal 2,00 Metern, sind in den meisten Bundesländern von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Spezielle Konstruktionen wie Schallschutzwände oder blickdichte Zäune können jedoch abweichende Regelungen haben und genehmigungspflichtig sein.

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